Hautkrebsscreening

Hautkrebsscreening

Das gesetzliche Vorsorgeprogramm des Hautkrebsscreenings

Im Jahre 2008 wurde in Deutschland ein bundesweites Hautkrebsfrüherkennungsprogramm eingeführt. Vielfach wird auch vom Hautkrebsscreening gesprochen. Damit hat der Gesetzgeber vorgegeben, wann, bei welchen Personen, welche Leistungen wie oft die gesetzlichen Krankenkassen Vorsorgeuntersuchungen bezahlen müssen. Nach diesen Vorgaben liegt das Mindestalter bei 35 Jahren. Die Untersuchung muss alle 2 Jahre erstattet werden.

Wenn der Patient unter 35  Jahre alt ist und wenn häufiger als alle 2 Jahre untersucht werden soll muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Kasse die Vorsorgeleistung übernimmt. Einige Kassen haben Sondervertraäge abgeschlossen.

Privat versicherte Patienten sind von diesen Regelungen ausgenommen. Hier werden allgemeine Hautuntersuchungen immer erstattet.