Hautkrebsscreening

Hautkrebsscreening

Das gesetzliche Vorsorgeprogramm des Hautkrebsscreenings

Im Jahr 2008 wurde in Deutschland ein bundesweites Hautkrebsfrüherkennungsprogramm für die gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Nach diesen Regelungen wird ein Hautkrebsscreening ab dem 35. LJ alle 2 Jahre erstattet. Einige Krankenkassen haben Sonderverträge mit verbesserten Bedingungen abgeschlossen. Privat versicherte Patienten sind von diesen Regelungen ausgenommen. Hier werden Hautuntersuchungen immer erstattet.

Aber: Auch Kassenpatienten können Leistungen als private Leistung in Anspruch nehmen: 

  • Hautkrebsscreening unterhalb der Altersgrenze der Krankenkasse
  • Hautkrebsscreening häufiger als alle 2 Jahre
  • Zusätzlicher digitaler Photoscan (Bodymapping) der Haut